FAQ Meistergründungsprämie NRW
Meistergründungsprämie NRW: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die Meistergründungsprämie?
Die Meistergründungsprämie ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der Gründung einer selbstständigen Existenz unterstützt.
Wer bekommt die Meistergründungsprämie?
- Handwerksmeister/innen, die eine selbstständige Vollexistenz gründen
- Meister/innen, die einen Handwerksbetrieb übernehmen
- Meister/innen, die sich mit mindestens 50% an einem neuen oder bestehenden Handwerksbetrieb beteiligen
Wie hoch ist die Meistergründungsprämie NRW?
Die Förderung beträgt bis zu 10.500 €. Es handelt sich um eine Zuschussförderung, die 70% der förderfähigen Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) abdeckt. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 12.000 €.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Neben einer Meisterqualifikation ist eine Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer Pflicht.
- Durch die Gründung oder Übernahme müssen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze geschaffen oder gesichert werden.
- Die Förderung darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden, die 30% der Finanzierung decken.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite
- Details zum Förderprogramm finden Sie hier: https://meistergruendungsprämie.de/foerdergebiete/meistergruendungspraemie-nrw/
- Auch unsere Beratungsstellen vor Ort beraten Sie zum Thema Meistergründungsprämie.
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