FAQ Meistergründungsprämie NRW

 

Meistergründungsprämie NRW: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der Gründung einer selbstständigen Existenz unterstützt.

Wer bekommt die Meistergründungsprämie?

  • Handwerksmeister/innen, die eine selbstständige Vollexistenz gründen
  • Meister/innen, die einen Handwerksbetrieb übernehmen
  • Meister/innen, die sich mit mindestens 50% an einem neuen oder bestehenden Handwerksbetrieb beteiligen

Wie hoch ist die Meistergründungsprämie NRW?

Die Förderung beträgt bis zu 10.500 €. Es handelt sich um eine Zuschussförderung, die 70% der förderfähigen Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) abdeckt. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 12.000 €.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Neben einer Meisterqualifikation ist eine Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer Pflicht.
  • Durch die Gründung oder Übernahme müssen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze geschaffen oder gesichert werden.
  • Die Förderung darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden, die 30% der Finanzierung decken.

Wo finde ich weitere Informationen?

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